Charta


Die charta
Artikel 1

Die Assoziation hat Zum Ziel, die in die Stadt und die Region angekommenen Personen und die Familien zu empfangen und ihre Integration zu fördern.

Artikel 2

In der Regel können Personen, die seit weniger als drei Jahren in der Stadt angekommen sind, Mitlieder der Assoziation werden

Artikel 3

Die Mitgliedschaft bedeutet für Personen, die seit mehr als drei Jahren in der Stadt wohnen, die Verpflichtung, soweit es ihren Möglichkeiten entspricht, freiwillig zu den Aktionen und zum Funktionieren der Assoziation beizutragen.

Adoptée par l'Assemblée générale de l'U.N.A.V.F. du 17/03/2000